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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Angebote von GH Immobilien Wolfsburg sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  2. Mit dem Abschluss eines Nachweises oder einer Vermittlung durch GH Immobilien Wolfsburg zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis bzw. Vermittlungsgebühr zu bezahlen. Angebote von GH Immobilien Wolfsburg sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeit für den anderen Teil ist uns gestattet.
  3. Der Nachweis durch das Unternehmen gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis des Angebots des Unternehmens zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objekts erlangt worden ist. Im Fall der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf GH Immobilien Wolfsburg Bezug zu nehmen.
  4. Die Provision aus der Gesamtsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrags im Kauffall bzw. bei Abschluss eines rechtsgültigen Mietvertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne GH Immobilien Wolfsburg direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung des Verfügungsrechtes an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsübliche Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem vom Unternehmen nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden sollte.
  5. Ein Provisionsanspruch der GH Immobilien Wolfsburg bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
  6. Von einem Vertragsabschluss muss dem Unternehmen auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, des Vertragschließenden und des Kaufpreises/Mietpreises Mitteilung gemacht werden. Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an GH Immobilien Wolfsburg zu verweisen, sofern dem Unternehmen ein Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Fall eines Vertragsabschlusses haftet der Auftraggeber für die volle Provision.
  7. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluss des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von GH Immobilien Wolfsburg genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag üblichen Maklerprovision. Sofern ein von GH Immobilien Wolfsburg nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Miet- bzw. Pachtvertrages das Objekt ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision. Hierbei kann die bereits gezahlte Provision für die Anmietung in Anrechnung gebracht werden.
  8. Die Verpflichtungen von GH Immobilien Wolfsburg ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden; die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
  9. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
  10. Keine Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitschlichtungsstelle
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
  12. Datenschutzbestimmung – Die Datenverarbeitung wird ausschließlich für interne Zwecke genutzt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie ihre Daten jederzeit löschen lassen.
05363 8102550
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